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   BGH, 25.02.1953 - II ZR 108/52   

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https://dejure.org/1953,368
BGH, 25.02.1953 - II ZR 108/52 (https://dejure.org/1953,368)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1953 - II ZR 108/52 (https://dejure.org/1953,368)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1953 - II ZR 108/52 (https://dejure.org/1953,368)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 9, 94
  • NJW 1953, 817
  • DB 1953, 296
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.09.1952 - III ZR 16/51

    Suspendierte Beamte. Entnazifizierung

    Auszug aus BGH, 25.02.1953 - II ZR 108/52
    Insoweit befindet sich das Berufungsurteil in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH (BGKZ 2, 117 ff Urteil des BGH vom 22. September 1952 - III ZR 16/51 - und des erkennenden Senats vom 21. Juni 1952 - II ZR 214/51 -).
  • BGH, 21.06.1952 - II ZR 214/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.02.1953 - II ZR 108/52
    Insoweit befindet sich das Berufungsurteil in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH (BGKZ 2, 117 ff Urteil des BGH vom 22. September 1952 - III ZR 16/51 - und des erkennenden Senats vom 21. Juni 1952 - II ZR 214/51 -).
  • BVerwG, 23.11.1993 - 1 C 21.92

    Anspruch auf Ersatz beschädigter, durch Bankeinbruch abhanden gekommener

    Der Anwendungsfall, daß in einer zu mißbilligenden Schaffung von tatbestandsmäßigen Voraussetzungen eines gesetzlichen Anspruchs der Grund für die Annahme einer unzulässigen Rechtsausübung liegt, ist in der Rechtsprechung des Reichsgerichts entwickelt (vgl. z. B. RGZ 152, 147 (150)) und vom Bundesgerichtshof anerkannt worden (vgl. z. B. BGHZ 9, 94 (97) [BGH 25.02.1952 - II ZR 108/52]).
  • BGH, 24.02.1954 - II ZR 88/53

    Kündigung eines Geschäftsführers

    Vielmehr ist gerade hier zu prüfen, inwieweit die Anstellung des Klägers sich in den Rahmen der gerichtsbekannten Massnahmen eingefügt hat, die zur Durchdringung der Gemeinwesen und deren wirtschaftlichen Unternehmungen im Jahre 1933 vom nationalsozialistischen Regime ergriffen worden sind (vgl. auch die Entscheidung des Senats BGHZ 9, 94 [BGH 25.02.1952 - II ZR 108/52]).
  • BAG, 17.07.1970 - 3 AZR 423/69

    Zurückhaltung der Arbeitskraft bei einer schwangeren Arbeitnehmerin -

    4 Es kann für den vorliegenden Rechtsstreit dahmstehen, ob allgemein bexmßtes Zuruckhalten mit der Arbeit wie teil weise Nichbleistung der Arbeit zu behandeln ist und den Arbeitgeber zur lohnminderung berechtigt, oder ob sie nur als schuldhafte Schlechtloistuug zu bewerten ist, die die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung der ungemmöerten Arbeitsvergutung unberührt laßt und ihm lediglich gestattet, mit ihm entstandenen Schadenersatzansprüchen aufzurccbnen« Auch xirenn man on der letzteren Annahme ausginge, bleibt immer noch zu beachten, daß die Forderung der Arbeit svergutung keine unzulässige Rechtsausubung darsteilen darf (RGZ 154, 110 [117], BGHZ 9, 94 ff", Staudmger-Nipperdej-Neumann, aaO, § 611 Bern 147 [a"E ]) Be i Schichtleistungen, die auf zuruckgehaltener Aiboitsleistung beruhen, ist es für den Arbeitgeber meist sclu schwer, die Schichtleistung des Arbcitnenmers und den daraus entstandenen Schaden zu beweisen" In der Praxis des Arbeitslobens umgehen die Arbeitgeber diese Scnwierigheiton aaaurch, daß sie bei Schichtleistungen den Schaden hi i'ehrnen und das Arbeitsverhaltnis kundigen Desnalb werden Schcaenersatzforaerungen wegen zuruckbehaltener Arbeitsleistung vor den Gerichten kaum ausgetragen, wanrend Kindigungspozesse aus solchen Anlassen häufiger sind (vglB neuerdings Urteil des Zweiten Senats, BAG AP Nre 27 zu § 123 GewO) Eine huluigungsmogllcheit ist jedoen nicht immer gegeben Ins besondere ist die hunaigung bei veiaenden M u t t e m dem Arbeitgeber 1 aum möglich, weil sie regelmäßig unzulässig ist und aio ausnahmsweise mögliche Genehmigung einer Kündigung nur sclu selten erteilt wird ( § 9 MuschG)« Eine unzulässige Rechtsausuoung kann es aann aber darsbellen, wenn e m e werdende Mutter unter Mißbrauch ihres umfassenden Aroerbn 082.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2000 - 8 A 1242/98

    Unterlassungsklage eines Mitglieds der Studierendenschaft hinsichtlich von

    b) Nach den von der Rechtsprechung in Konkretisierung dieser Grundsätze aufgestellten typisierenden Fallgruppen ist die Ausübung eines Rechts namentlich bei zu missbilligender Schaffung von tatbestandsmäßigen Voraussetzungen eines Anspruchs unzulässig, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. November 1993 - 1 C 21.92 -, BVerwGE 94, 294 (299 f.) unter Bezugnahme auf BGH, Urteil vom 25. Februar 1952 - II ZR 108/52 -, BGHZ 9, S. 94 (97 f.), oder wenn die Rechtsausübung ausschließlich zu Zwecken erfolgt, die dem Sinn des in Anspruch genommenen Rechtsinstituts zuwiderlaufen (sog. fraus legis).
  • BGH, 28.05.1958 - IV ZR 341/57

    Rechtsmittel

    Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in dem in dem Berufungsurteil angeführten Urteil vom 25. Februar 1953 - II ZR 108/52 - (NJW 1953, 817 Nr. 2) überdies auch nicht die Rechts- und Parteifähigkeit der in diesem Rechtsstreit verklagten Bank der ... AG in Liquidation deswegen Verneint, weil das Vermögen der Beklagten gemäß Art. 11 der Kontrollratsdirektive Nr. 50 an den Deutschen Gewerkschaftsbund herauszugeben war.
  • BGH, 14.07.1954 - II ZR 172/53

    Rechtsmittel

    Dies hat der erkennende Senat schon im Urteil vom 25. Februar 1953 - II ZR 108/52 - (BGHZ 9, 94) für den Fall bejaht, daß der Ruhegehaltsempfänger sich an Maßnahmen zur Gleichschaltung des Unternehmens beteiligt hat und insoweit als besonderer Nutznießer des nationalsozialistischen Systems in Erscheinung getreten ist.
  • BGH, 29.04.1953 - II ZR 134/52

    Rechtsmittel

    Eine solche Entlassung auf Anordnung der Militärregierung auf Grund nationalsozialistischer Betätigung während der Zeit des Nationalsozialismus hat, wie die Revision mit Recht ausgeführt hat, nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat zu wiederholten Malen angeschlossen hat, nicht die Wirkung einer endgültigen Entlassung, sondern nur die einer Suspendierung (BGHZ 2, 117 [120/122]; Urteil des erkennenden Senats vom 21. Juni 1952 - II ZR 214/51 - vom 25. Februar 1953 - II ZR 108/52).
  • BAG, 10.12.1963 - 3 AZR 78/63

    Gewaltsame Überführung - Bank der Arbeiter/Angestellten und Beamten AG - Deutsche

    Zu Unrecht beruft sich der Kläger auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Februar 1953 (BGHZ 9, 94).
  • BGH, 29.05.1954 - II ZR 223/53

    Versorgungsansprüche von Organmitgliedern

    In seiner Entscheidung BGHZ 9, 94 hat der Senat zum Ausdruck gebracht, daß das Festhalten an Ruhegehaltsansprüchen sich dann als Rechtsmißbrauch darstellen kann, wenn der Ruhegehaltsempfänger sich an Maßnahmen zur Gleichschaltung des Unternehmens beteiligt hat und insoweit als besonderer Nutnießer des nationalsozialistischen Systems in die Erscheinung getreten ist.
  • BGH, 23.03.1959 - III ZR 173/57

    Rechtsmittel

    Zugunsten der Revision kann hier den von ihr herangezogenen, tatbestandlich anders gelagerten Streitfällen III ZR 113/55 vom 20. Dezember 1956 und II ZR 108/52 vom 25. Februar 1953 nichts anderes entnommen werden.
  • BGH, 07.05.1956 - II ZR 129/55

    Rechtsmittel

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